Förderung
Finanzielle Förderung
Der Museumsverband Hessen unterstützt die nichtstaatlichen Museen in Hessen durch Fachberatung, Weiterbildungsveranstaltungen, finanzielle Förderung und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
Im Rahmen der finanziellen Förderung gewährt er Beihilfen für privatrechtliche Museen und spricht Empfehlungen zur finanziellen Förderung von Museen in kommunaler Trägerschaft aus. Antragsberechtigt sind die Träger nichtstaatlicher Museen. Die Gewährung bzw. Empfehlung von Fördermitteln ist an die Vorlage einer Museumskonzeption gebunden. Antragsberechtigt sind nur Museumsträger, deren Häuser die Mindestanforderungen an ein Museum erfüllen.
Antragsformulare können bis zum 15. September jeden Jahres für das folgende Jahr bei der Geschäftsstelle des Verbandes angefordert werden.
Bearbeitet werden nur Anträge, die bis zum 15. Oktober jeden Jahres der Geschäftsstelle des Verbandes vorliegen. Fällt der Stichtag auf ein Wochenende oder auf einen gesetzlichen Feiertag, so endet die Frist mit dem Ablauf des folgenden Werktages.
Bescheide über die Bewilligung werden erst nach der Verabschiedung des Landeshaushalts erteilt und ergehen daher in der Regel erst im Frühjahr des folgenden Jahres. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme zur Museumsberatung sollte vor Antragstellung erfolgen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien und den Mindestanforderungen an Museen.
Förderverfahren 2024
- Die Gesamtkosten der anerkannten Maßnahmen müssen bei kommunalen Museen mindestens 12.5000 € betragen. Das Antragsvolumen darf 160.000 € pro Museumsträger nicht überschreiten.
- Für privatrechtliche Museen gelten anerkannte Gesamtkosten von mindestens 3.000 € und eine Zuwendung von 1.800 €. Das Antragsvolumen ist auf 130.000 € pro Träger begrenzt.
Abruffrist: 15. September 2024
Abgabefrist: 15. Oktober 2024