Machen Sie mit! Mitgliedschaft
Ihnen ist es wichtig, dass Museen in Hessen öffentlich sichtbar sind? Sie suchen Austausch und möchten die Arbeit des Verbandes unterstützen? Dann sind sie hier richtig.
Gemeinsam für die Museen in Hessen
Vom Heimatmuseum über regionalgeschichtliche Sammlungen und Spezialmuseen bis hin zum Stadtmuseum, ehrenamtlich oder hauptamtlich betrieben: Der Museumsverband Hessen ist die Interessenvertretung der rund 400 Museen. In unseren Mitgliedern spiegelt sich die Vielfalt der Museumslandschaft wider.
Der Museumsverband lebt vom Engagement und Interesse seiner Mitglieder. Das trägt uns als Verband und verleiht den Museen eine starke Position. Organisiert sind wir als gemeinnütziger eingetragener Verein.
In unseren Arbeitskreisen Wissenschaft sowie Bildung und Vermittlung können Sie jederzeit mitwirken.
Welche Vorteile bringt eine Mitgliedschaft?
Was kostet die Mitgliedschaft?
Welche Vorteile bringt eine Mitgliedschaft?
- sich Austauschen und vernetzen, etwa bei Fachkonferenzen oder dem Verbandstag
- an Fortbildungen und Veranstaltungen des Museumsverbands Hessen teilnehmen
- bei den Arbeitskreisen Wissenschaft sowie Bildung und Vermittlung mitmachen
- Publikationen und Handreichungen des Museumsverbands Hessen erhalten
Wer kann Mitglied werden?
- die staatlichen, kommunalen und öffentlich zugänglichen privatrechtlichen Museen im Land Hessen sowie ihre Träger
- natürliche und juristische Personen, die an Museen oder für das Museumswesen in Hessen tätig sind
- natürliche und juristische Personen, die das Museumswesen in Hessen fördern
Was kostet die Mitgliedschaft pro Jahr?
- 25 Euro für Privatpersonen und für privatrechtliche Träger von Museen und Sammlungen
- 25 Euro für Personalkörperschaften wie beispielsweise Industrie- und Handelskammern
- Bei Städten, Gemeinden und Landkreisen richtet sich der Mitgliedsbeitrag nach der Einwohnerzahl. Er beträgt bei Städten und Gemeinden 0,26 Cent und bei Landkreisen 0,13 Cent pro Einwohnendem.
Wie werde ich Mitglied?
Sie stellen einen schriftlichen Antrag, über den der Vorstand beschließt. Die Mitgliedschaft gilt dann rückwirkend ab 1. Januar des laufenden Jahres.