Ansicht der Dauerausstellung im LandMuseum Wuelmersen. Ein Schild in Bonbon- sowie in Brotform haengen von der Decke. An einer Wand haengen landwirtschaftliche Geraete.

Für zukunftsfähige MuseenFörderung für privatrechtliche Museen

Museen in privatrechtlicher Trägerschaft (etwa Vereine, Stiftungen oder gGmbHs) können eine finanzielle Förderung erhalten. Wir vergeben hierfür Projektmittel des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur.

Was wird gefördert?

Welche Voraussetzung gelten für die Förderung?

Fristen für Ihren Antrag

Antrag eingereicht  wie geht es weiter?

Workshop bei der Klausurtagung 2023 in Gießen, CC BY-ND 4.0: Museumsverband Hessen; Fotografin: Katrina Friese

Wir denken mit – von Anfang an

Sie sind unsicher, ob die von Ihnen geplante Maßnahme förderfähig ist? Wir schätzen es für Sie ein und unterstützen Sie auf dem Weg zur Förderung.

Finanzielle Mittel erhalten nur Museen, die die in der Richtlinie formulierten Förderkriterien erfüllen. Nehmen Sie bitte unbedingt Kontakt zu uns auf, bevor Sie einen Antrag stellen, denn das ist eine Bedingung für die Förderung. Wir helfen Ihnen, gut vorbereitet zu starten.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Förderung für privatrechtliche Museen? Dann sprechen Sie gerne Ihre regionale Museumsberaterin an.

Direkt zu den Beraterinnen

Kernaufgaben stützen – Museen stärken

Unsere Förderung hat eine langfristige Perspektive. Unsere Ziele sind: Museen stärken, das kulturelle Erbe bewahren, vermitteln und öffentlich zugänglich halten. Gute aufbereitete Sammlungen spielen hierfür eine zentrale Rolle. Sie bilden das Fundament einer zeitgemäßen Museumsarbeit. Die Projektförderung für privatrechtliche Museen setzt hier an. Sie unterstützt Museen bei dieser Grundaufgabe und in allen darauf aufbauenden Vorhaben.

Und so läuft das Förderverfahren ab:

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Wissenschaftliche Inventarisierung
  • Museumskonzeption
  • Museumstechnik und Museumsgestaltung
  • Bewahrung von Objekten (Konservierung, Restaurierung, Präparierung)
  • Forschung
  • Vermittlungs- und Bildungskonzepte
  • Sonder- und Wanderausstellungen
  • Ergänzung bestehender Sammlungen

Da es sich um eine Projektförderung handelt, können keine Vorhaben des laufenden Betriebs bezuschusst werden. Die Mittel verstehen sich als dauerhafte Investitionen im Sinne des in der Richtlinie beschriebene Förderziels.

Es gelten die aktuellen Förderrichtlinien. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Direkt zu der Förderrichtlinie Privatrechtliche Museen

Förderung: Welche Voraussetzungen gelten?

Für die Förderung gibt es eine Mindestgrenze. Sie liegt bei privatrechtlichen Museen bei anerkannten Gesamtkosten von mindestens 3.000  brutto und einer Zuwendung von 1.800 €. Auch eine Maximalgrenze gibt es: Das Antragsvolumen ist auf 130.000 € brutto pro Träger begrenzt.

Gefördert werden Museen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie verfügen über ausstellungswürdige Bestände, die dauernd oder langfristig dem öffentlichen Museumszweck gewidmet sind.
  • Sie bearbeiten und inventarisieren die Bestände.
  • Sie behandeln das Museumsgut pfleglich nach konservatorischen, restauratorischen und präparatorischen Gesichtspunkten.
  • Sie sind bereit, die Bestände für die wissenschaftliche Forschung zu nutzen und nutzbar zu machen.
  • Sie haben für den Museumsbetrieb geeignete Ausstellungsräume und Depots.
  • Sie haben geregelte Öffnungszeiten an mindestens zwei Tagen pro Woche im Jahresdurchschnitt.
  • Sie leisten systematische Bildungsarbeit, bei der didaktische und pädagogische Grunderfordernisse beachtet werden.
  • Ihre Finanzierung und Ausstattung entsprechen dem personellen und sachlichen Museumszweck.
  • Ihre Trägerschaft und finanzielle Leistungsfähigkeit sind gesichert.
  • Auf Anfrage legen sie die Eigentumsverhältnisse der Sammlung offen.
  • Der Anteil an Leihgaben sollte 30 Prozent nicht übersteigen.
  • Mindestens 30 Prozent der Bestände sind inventarisiert. Ist dies nicht der Fall, wird vorrangig die Inventarisierung gefördert.

Fristen für Ihren Antrag

Sie haben Ihre regionale Museumsberaterin kontaktiert und möchten nun einen Antrag stellen? Denken Sie daran,

  • das Antragsformular bis zum 15. September jeden Jahres für das folgende Jahr bei der Geschäftsstelle des Verbandes anzufordern. 
  • den Antrag mit allen Anlagen (Projektbeschreibung, formale Angaben und Ausgaben- und Finanzierungsplan) fristgerecht bis zum 15. Oktober für das Folgejahr einzureichen.
  • den Antrag auszudrucken. Lassen Sie ein Exemplar von Museumsleitung und Träger als vertretungsberechtigten Personen Ihrer Institution unterschreiben und schicken Sie den vollständigen Antrag per Post an die Geschäftsstelle. Frist ist jeweils der 15. Oktober für das Folgejahr. Fällt der Stichtag auf ein Wochenende oder auf einen gesetzlichen Feiertag, so endet die Frist mit dem Ablauf des folgenden Werktages.

Antrag eingereicht – wie geht es weiter?

  • Die zuständige Museumsberaterin prüft die Anträge und nimmt bei Unklarheiten Kontakt zu Ihnen auf.
  • Der Vorstand des Museumsverbandes berät über die Anträge im Herbst und entscheidet im Beisein des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur über eine Förderung.
  • Die Förderung wird über einen Zuwendungsvertrag geregelt, den Sie im Frühjahr des Förderjahres vom Museumsverband erhalten.
  • Nach Rücksprache mit der zuständigen Museumsberaterin können Sie frühestens im Januar auf eigenes Risiko mit der Durchführung des Projektes beginnen. Voraussetzung dafür: Wir haben einem vorzeitigen Projektbeginn zugestimmt.
  • Haben Sie Ihr Vorhaben umgesetzt? Dann reichen Sie den Verwendungsnachweis bei uns ein. Sie können auch Teilabrechnungen vornehmen. Es gelten die im Bescheid genannten Fristen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass Ihr Projekt gefördert wird.

Förderung: Gut zu wissen!

  • Der Anteil der finanziellen Förderung beträgt 60 Prozent der anerkannten Gesamtkosten.
  • Ihr Projekt verändert sich? Dann sprechen Sie umgehend mit ihrer zuständigen Museumsberaterin.
  • Sie nehmen einen Teil der Mittel nicht in Anspruch? Dann teilen Sie das fristgerecht Ihrer regionalen Museumsberaterin mit.
  • Antragstellende treten finanziell in Vorleistung. Die Bescheide können erst erteilt werden, wenn die Mittel beim Verband vorliegen.

Ihre Frage ist noch nicht beantwortet? Sprechen Sie uns gerne an.

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