Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 07.11.2023

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter museumsverband-hessen.de veröffentlichte Website des Museumsverbandes Hessen e. V.

Der Museumsverband e.V.  wird gefördert vom Land Hessen und erfüllt für das Land fachliche Aufgaben der Förderung der nichtstaatlichen Museen. Daher sind wir im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG  sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 HessBGG  erlassen wurde. Die harmonisierte Norm ist die EN 301549 v3.2.1; als technischer Standard werden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 angewandt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Oktober 2023 durchgeführten Bewertung durch Hellbusch Accessibility Consulting.

Ein Testbericht liegt dem Museumsverband Hessen e. V. vor

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den Anforderungen der WCAG 2.1 wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

1. Unvereinbarkeit mit den WCAG 2.1

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit einzelnen Erfolgskriterien der WCAG 2.1 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Manche Bilder besitzen noch keine Textalternative, obwohl sie nicht rein dekorativ sind (Erfolgskriterium 1.1.1).
Maßnahmen: Die barrierefreie Anpassung erfolgt fortlaufend.
Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Obwohl die Strukturen weitgehend vorhanden sind, gibt es einige Inhaltsformen, die verbessert werden müssten. Zum einen sind das Oberzeilen bei Überschriften und zum anderen werden bestimmte Inhaltsformen ohne strukturierende Elemente ausgespielt wie einzelne Links oder Formularelemente.

Die Hervorhebung in der Navigation muss auch für Assistenztechnologien vermittelt werden (Erfolgskriterium 1.3.1).
Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Der Button für die Sitemap fügt Inhalt oberhalb statt unterhalb der Komponente zur Webseite hinzu (Erfolgskriterium 1.3.2).
Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Bei den Eingabefeldern mit persönlichen Daten fehlt durchgängig das autocomplete-Attribut gemäß Anlage 7 der WCAG 2.1 (Erfolgskriterium 1.3.5).
Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Vereinzelt werden die Mindestkontrastverhältnisse für Text nicht erreicht (Erfolgskriterium 1.4.3).
Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Manchmal ist der Seitentitel nicht eindeutig genug (Erfolgskriterium 2.4.2).
Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Die Links zu weiterführenden Informationen haben immer wieder keinen Kontext (Erfolgskriterium 2.4.4).
Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Die Wendekarten auf der Unterseite Vorstand haben keinen sichtbaren Fokus (Erfolgskriterium 2.4.7).
Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Beim Antrag auf Mitgliedschaft findet eine Kontextänderung bei Eingabe statt, die angekündigt werden muss (Erfolgskriterium 3.2.2).
Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Die Fehlermeldungen bei Eingabefehlern in den Formularen sind eher allgemein. Sie müssen konkreter gefasst werden (Erfolgskriterium 3.3.3).
Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Die Wendekarten auf der Unterseite Vorstand sind nicht beschriftet. Außerdem gibt es leichte Ungenauigkeiten beim Einsatz von ARIA-Attributen (Erfolgskriterium 4.1.2).
Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Die dynamische Anpassung der Produkte im Warenkorb ist als Live-Region auszuzeichnen (Erfolgskriterium 4.1.3).
Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2024 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Die verlinkten PDF-Dateien, die als Downloads zur Verfügung gestellt werden, sind meistens nicht barrierefrei.
Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Maßnahmen: Wir streben an, dass diese Dokumente ebenfalls barrierefrei werden und wir alle Inhalte auch als Unterseite anbieten z. B. Pressemeldungen, Stellenausschreibungen. Melden Sie sich gerne bei uns und wir werden Sie über die Inhalte der nicht barrierefreien PDF-Dateien informieren.

2. Unverhältnismäßige Belastung

Nicht anwendbar.

3. Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.11.2023 erstellt.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sie haben Fragen?

Sprechen Sie uns an:

Museumsverband Hessen e. V.
Postfach 10 32 67
34032 Kassel

Tel.: 0561 7889 46700
Mail: info@museumsverband-hessen.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Museumsverband Hessen e. V. diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Regierungspräsidium Gießen
Frau Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT / Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 (641) 303-2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Unser Kontakt