In einem Ausstellungsraum befinden liegen teils noch verpackte Objekte auf weißen Sockeln.

Museen zukunftsfähig machenFörderung für kommunale Museen

Wir wollen Museen stärken, um das kulturelle Erbe zu bewahren, zu vermitteln und öffentlich zugänglich zu halten. Mit unserer Förderung unterstützen wir Museen in kommunaler Trägerschaft bei ihren Kernaufgabe sowie bei allen darauf aufbauenden Vorhaben.

Neuerungen für das Förderjahr 2027

Was wird gefördert?

Wann ist eine Förderung möglich?

Fristen für Ihren Antrag

So stellen Sie Ihren Antrag

Wer darf den Antrag stellen?

Antrag eingereicht wie geht es weiter?

Auszahlung und Nachweis – wie funktioniert das?

Workshop bei der Klausurtagung 2023 in Gießen, CC BY-ND 4.0: Museumsverband Hessen; Fotografin: Katrina Friese

Wir denken mit von Anfang an

Sie sind unsicher, ob die von Ihnen geplante Maßnahme förderfähig ist? Wir schätzen es für Sie ein und unterstützen Sie auf dem Weg zur Förderung. Nehmen Sie vor Antragstellung frühzeitig Kontakt mit Ihrer regionalen Museumsberaterin auf, denn das ist eine Bedingung für die Förderung. So helfen wir Ihnen, gut vorbereitet zu starten.

Zur regionalen Museumsberatung

Sie kennen sich mit unserem digitalen Förderverfahren aus und haben keine Fragen zur Antragstellung? Dann gelangen Sie hier zum Förderportal.

Zum Antragsportal

Neuerungen für das Förderjahr 2027

Das Land Hessen hat eine neue Förderrichtlinie (Stand: 22. April 2026) veröffentlicht, die in unserem digitalen Förderverfahren bereits berücksichtigt ist und um zusätzliche Funktionalitäten erweitert wurde.

Wesentliche Änderungen sind:
  • Ehrenamtliche Leistungen
    • anrechenbar mit 10 Euro pro Stunde
    • bis maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten
    • nur projektbezogene Tätigkeiten
  • Sachausgabenpauschale
    • 5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 10.000 Euro
  • Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
    • bis 10.000 Euro automatisch bei Antragstellung (auf eigenes Risiko)
    • darüber auf Antrag im Förderportal
  • Verwendungsbestätigung statt Verwendungsnachweis
Zu den Förderrichtlinien

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive, projektbezogene Maßnahmen, die die Museumsarbeit nachhaltig stärken. Nicht förderfähig sind laufende Betriebskosten.

Sammlungsarbeit
  • Sammlungskonzepte
  • (Digitale) Sammlungserfassung und -erschließung (Inventarisierung, Dokumentation)
  • Onlinestellung von Objekten nach wissenschaftlichen Verfahrensmuster
  • Ergänzung bestehender Sammlungen
Ausstellungen
  • Inhaltliche und gestalterische Feinkonzepte, einschließlich Workshops und Coachings zu deren Erarbeitung
  • Medienkonzepte sowie inklusive und digitale Maßnahmen im Kontext der Neukonzeption von Dauerausstellungen oder einzelnen Abteilungen
  • Präsentations- und Einrichtungsmaßnahmen: Medienkonzepte sowie inklusive und digitale Maßnahmen im Kontext der Neukonzeption von Dauerausstellungen oder einzelnen Abteilungen
  • Museumstechnik und Museumsgestaltung
  • Sonderausstellungen,wenn sie an die Zielsetzung des Museums anknüpfen
Vermittlung
  • Vermittlungsprogramme durch qualifizierte externe Fachkräfte im Kontext von Sonderausstellungen
  • Erstellung von langfristigen museumspädagogischen Materialien
  • Präsentationen im musealen Außenbereich bei engem Bezug zum Museum und der Sammlung
  • (Partizipative) Vermittlungs-, Bildungs- und Outreachprojekte durch fachlich qualifizierte externe Fachkräfte
Bestandserhalt
Forschung
  • einschließlich Vorhaben der Provenienzforschung
Analyse und Entwicklung
  • Besuchenden- und Nichtbesuchendenstudien
  • Digitalstrategien

Wann ist eine Förderung möglich?

Ihr Museum kann gefördert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie verfügen über dauerhaft zugängliche, ausstellungswürdige Sammlungen, die dem öffentlichen Museumszweck gewidmet sind.
  • Sie bearbeiten und inventarisieren Ihre Bestände fachgerecht.
  • Sie behandeln das Museumsgut pfleglich nach konservatorischen, restauratorischen und präparatorischen Gesichtspunkten.
  • Sie sind bereit, die Bestände für die wissenschaftliche Forschung, insbesondere auch für die Provenienzforschung, zu nutzen und nutzbar zu machen.
  • Sie haben für den Museumsbetrieb geeignete Ausstellungsräume und Depots oder sind bereit, diese zu ertüchtigen.
  • Sie verfügen über geregelte Öffnungszeiten an mindestens zwei Tagen pro Woche im Jahresdurchschnitt.
  • Sie bereiten Ihre Bestände über Ausstellungspräsentation und Vermittlungsarbeit auf. Dabei verstehen Sie sich als Ort öffentlicher Bildung und beachten didaktische und pädagogische Grunderfordernisse.
  • Ihre Finanzierung und Ausstattung entsprechen dem personellen und sachlichen Museumszweck.
  • Ihre Trägerschaft und finanzielle Leistungsfähigkeit sind gesichert.
  • Auf Anfrage legen Sie die Eigentumsverhältnisse der Sammlung offen.

Zusätzlich gilt:

  • Mindestens 30 Prozent der Bestände sind inventarisiert. Ist dies nicht der Fall, wird vorrangig die Inventarisierung gefördert.
  • Leihgaben sollten 30 Prozent nicht überschreiten
  • Mindestantragssumme: 12.500 Euro brutto, maximal 160.000 Euro brutto pro Träger

Die Mittel verstehen sich als dauerhafte Investitionen im Sinne des in der Richtlinie beschriebenen Förderziels. Es gelten die aktuellen Förderrichtlinien. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Fristen für Ihren Antrag

Sie haben Ihre regionale Museumsberaterin kontaktiert und möchten nun einen Antrag stellen? Denken Sie daran, diesen

  • fristgerecht bis zum 15. Oktober für das Folgejahr einzureichen.

So stellen Sie Ihren Antrag

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das digitale Förderportal des Museumsverbandes Hessen. Antragsformulare müssen nicht mehr abgerufen werden.

Für die digitale Antragstellung brauchen Sie ein Nutzungskonto. Dafür registrieren Sie sich einmalig und das Konto wird dann freigeschaltet. Die Freischaltung erfolgt durch den MVH innerhalb von 2 Werktagen. Danach steht Ihnen das Konto dauerhaft zur Verfügung – auch für die Folgejahre.

Zum Antragsportal Schritt für Schritt: Handreichung zur Antragstellung

Wer darf den Antrag stellen?

Die antragstellende Person muss durch den Träger zur Antragstellung bevollmächtigt sein. Das Nutzungskonto ist an diese Person gebunden.

Antrag eingereicht – wie geht es weiter?

Die zuständige Museumsberaterin prüft die Anträge und nimmt bei Rückfragen Kontakt zu Ihnen auf. Der Vorstand des Museumsverbandes Hessen (MVH) berät über die Anträge im Herbst und spricht eine Förderempfehlung an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) aus. Diese erfolgt in der Regel im Dezember.

Über die Förderung erhalten Sie nach Freigabe der Landesmittel einen Bescheid des HMWK. Sie können vorab einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn über das Förderportal beantragen. Der Beginn von Maßnahmen vor Bewilligung geschieht auf eigenes finanzielles Risiko.

Wir raten, die Förderempfehlung des Vorstandes abzuwarten. Diese schafft Klarheit, ob der Gesamtantrag als förderfähig eingestuft wurde bzw. ob es Kürzungen aufgrund nicht hinreichender Fördermittel oder nicht anerkannter Kostenpositionen gibt.

Auszahlung und Nachweis – wie funktioniert das?

Haben Sie Ihr Vorhaben umgesetzt? Dann erstellen Sie die Verwendungsbestätigung über Ihr Nutzungskonto im digitalen Förderportal und reichen diese darüber ein. Die Mittelauszahlung wird hier ebenfalls beantragt.

  • Förderungen bis 25.000 Euro: Die Auszahlung erfolgt nach digitaler Einreichung der Verwendungsbestätigung (Besonderheiten s. unten).
  • Förderungen ab 25.000 Euro: Hier ist ein Mittelabruf erforderlich. Der Verwendungsnachweis erfolgt in der Regel als Verwendungsbestätigung (Besonderheiten s. unten).
  • Die Fristen zur digitalen Einreichung entnehmen Sie dem Förderbescheid des HMWK.
  • Ehrenamtliche Leistungen sind über einfache Stundennachweise zu belegen. Diese müssen Datum, Dauer und Art der Leistung sowie den Namen der ehrenamtlich tätigen Person umfassen und sind von dieser gegenzuzeichnen. Sie können digital hochgeladen werden.
Besonderheiten:

Bei kommunalen Museen ist es aus rechtlichen Gründen erforderlich, die im digitalen Förderportal ausgefüllten Formulare zum Mittelabruf und zur Verwendungsbestätigung als PDF herunterzuladen, zu unterschreiben und über das digitale Förderportal an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur zu senden!

Gut zu wissen!

  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
  • Die jährlich bereitgestellten Mittel stammen aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Die Förderhöhe ist abhängig von der jährlichen Förderquote im Kommunalen Finanzausgleich.
  • Ihr Projekt verändert sich? Sie nehmen einen Teil der Mittel nicht in Anspruch? Dann teilen Sie das fristgerecht Ihrer regionalen Museumsberaterin und dem HMWK mit.
  • Es lässt sich nicht in allen Fällen vermeiden, dass Antragstellende finanziell in Vorleistung treten müssen, um Projekte fristgerecht realisieren zu können. Die Bescheide können erst mit Vorliegen der Förderquoten und nach Freigabe des Landeshaushalts erteilt werden.
  • Denken Sie daran, den Museumsverband Hessen sowie das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur als Förderer im Kontext der Projekte zu benennen und die Logos auf den Druckerzeugnissen zu verwenden. Diese können im Antragsportal heruntergeladen werden.

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