In einem Ausstellungsraum befinden liegen teils noch verpackte Objekte auf weißen Sockeln.

Museen zukunftsfähig machenMittel für kommunale Museen

Museen in kommunaler Trägerschaft können eine projektbezogene Förderung erhalten. Dazu beraten wir Sie gerne.

Unser Förderverfahren wird digital | Mehr Infos

Was wird gefördert?

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

Fristen für Ihren Antrag

Antrag eingereicht wie geht es weiter?

Workshop bei der Klausurtagung 2023 in Gießen, CC BY-ND 4.0: Museumsverband Hessen; Fotografin: Katrina Friese

Wir denken mit von Anfang an

Sie sind unsicher, ob die von Ihnen geplante Maßnahme förderfähig ist? Wir schätzen es für Sie ein und unterstützen Sie auf dem Weg zur Förderung. Nehmen Sie bitte vor Antragstellung unbedingt Kontakt mit uns auf, denn das ist eine Bedingung für die Förderung. Wir helfen Ihnen, gut vorbereitet zu starten.

Nur Museen in kommunaler Trägerschaft können finanzielle Förderung erhalten. Kommunale Träger sind zum Beispiel Kommunen, Landkreise, Städte und Gemeinden. Die kommunalen Museen müssen die in der Richtlinie formulierten Förderkriterien erfüllen.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Förderung für kommunale Museen? Sprechen Sie gerne Ihre regionale Museumsberaterin an.

Direkt zu den Beraterinnen

Kernaufgaben stützen Museen stärken

Die Förderung hat eine langfristige Perspektive. Wir wollen Museen stärken, um das kulturelle Erbe zu bewahren, zu vermitteln und öffentlich zugänglich zu halten. Gut aufbereitete Sammlungen spielen hierfür eine zentrale Rolle. Sie bilden das Fundament einer zeitgemäßen Museumsarbeit. Die jährlich bereitgestellten Mittel stammen aus dem Kommunalen Finanzausgleich und setzen genau hier an. Sie unterstützen Museen bei dieser Grundaufgabe und in allen darauf aufbauenden Projekten.

Im Folgenden erfahren Sie mehr über den Ablauf des Förderverfahrens.  

Was wird gefördert? Neuerungen ab Förderjahr 2026

Gefördert werden:

  • Sammlungskonzepte, (digitale) Sammlungserfassung und -erschließung (Inventarisierung, Dokumentation) und Onlinestellung von Objekten nach wissenschaftlichen Verfahrensmuste
  • Inhaltliche und gestalterische Feinkonzepte, einschließlich Workshops und Coachings zu deren Erarbeitung
  • Präsentations- und Einrichtungsmaßnahmen, Medienkonzepte sowie inklusive und digitale Maßnahmen im Kontext der Neukonzeption von Dauerausstellungen oder einzelnen Abteilungen
  • Museumstechnik und Museumsgestaltung
  • Sonderausstellungen, die an die Zielsetzung des Museums anknüpfen
  • Vermittlungsprogramme durch qualifizierte externe Fachkräfte im Kontext von Sonderausstellungen
  • Erstellung von langfristigen museumspädagogischen Materialien
  • Präsentationen im musealen Außenbereich bei engem Bezug zum Museum und der Sammlung
  • (Partizipative) Vermittlungs-, Bildungs- und Outreachprojekte durch fachlich qualifizierte externe Fachkräfte
  • Bewahrung von Objekten (Konservierung, Restaurierung, Präparierung, Depot- und Notfallplanung) durch fachlich qualifizierte externe Kräfte
  • Forschung und Vorhaben der Provenienzforschung
  • Konzepte für digitale Strategien im Kontext der Museumarbeit
  • Besuchenden- und Nichtbesuchendenstudien
  • Ergänzung bestehender Sammlungen

Da es sich um eine Projektförderung handelt, können keine Vorhaben bezuschusst werden, die dem laufenden Betrieb zuzurechnen sind. Die Mittel verstehen sich als dauerhafte Investitionen im Sinne des in der Richtlinie beschriebene Förderziels.

Es gelten die aktuellen Förderrichtlinien. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Direkt zu der Förderrichtlinie Kommunale Museen

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

Für die Antragstellung ist eine Mindestgrenze vorgegeben. Sie liegt bei kommunalen Museen bei 12.500 Euro Gesamtkosten (brutto) für die als förderfähig anerkannten Projekte. Auch eine Maximalgrenze gibt es: Das Antragsvolumen darf 160.000 Euro (brutto) pro Museumsträger nicht überschreiten.

Gefördert werden Museen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie verfügen über ausstellungswürdige Bestände, die dauernd oder langfristig dem öffentlichen Museumszweck gewidmet sind.
  • Sie bearbeiten und inventarisieren die Bestände.
  • Sie behandeln das Museumsgut pfleglich nach konservatorischen, restauratorischen und präparatorischen Gesichtspunkten.
  • Sie sind bereit, die Bestände für die wissenschaftliche Forschung, insbesondere auch für die Provenienzforschung, zu nutzen und nutzbar zu machen.
  • Sie haben für den Museumsbetrieb geeignete Ausstellungsräume und Depots oder sind bereit, diese zu ertüchtigen.
  • Sie haben geregelte Öffnungszeiten an mindestens zwei Tagen pro Woche im Jahresdurchschnitt.
  • Sie bereiten ihre Bestände über Ausstellungspräsentation und Vermittlungsarbeit auf. Dabei verstehen Sie sich als Ort öffentlicher Bildung und beachten didaktische und pädagogische Grunderfordernisse.
  • Ihre Finanzierung und Ausstattung entsprechen dem personellen und sachlichen Museumszweck.
  • Ihre Trägerschaft und finanzielle Leistungsfähigkeit sind gesichert.
  • Auf Anfrage legen sie die Eigentumsverhältnisse der Sammlung offen.
  • Der Anteil an Leihgaben sollte 30 Prozent nicht übersteigen.
  • Mindestens 30 Prozent der Bestände sind inventarisiert. Ist dies nicht der Fall, wird vorrangig die Inventarisierung gefördert.

Fristen für Ihren Antrag

Sie haben Ihre regionale Museumsberaterin kontaktiert und möchten nun einen Antrag stellen? Denken Sie daran,

  • fristgerecht bis zum 15. Oktober für das Folgejahr einzureichen.
  • die Antragstellung erfolgt ab dem Förderjahr 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Museumsverbandes. Antragsformulare müssen nicht mehr abgerufen werden. 
  • für die digitale Antragstellung brauchen Sie ein Nutzungskonto. Dafür registrieren Sie sich einmalig und das Konto wird dann freigeschaltet.
Unser Förderverfahren wird digital | Mehr Infos

Antrag eingereicht – wie geht es weiter? Neuerungen ab Förderjahr 2026

  • Die regionale Museumsberaterin prüft die Anträge und nimmt bei Unklarheiten Kontakt zu Ihnen auf.
  • Der Vorstand des Museumsverbandes berät über die Anträge im Herbst und spricht eine Förderempfehlung an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur aus.
  • Die Förderung erfolgt über einen Bescheid des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur.
  • Haben Sie eine Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragt, kann mit der Maßnahme ab dem Zeitpunkt der Antragseinganges auf eigenes Risiko begonnen werden.
  • Wird eine Förderung von mehr als 10.000 Euro beantragt und Sie wollen schon auf eigenes Risiko beginnen, dann müssen Sie bei der digitalen Antragstellung einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen. Beachten Sie: Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur muss einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zustimmen.
  • Wir empfehlen, die Förderempfehlung abzuwarten, die jeweils im Dezember vom Vorstand des Museumsverbandes beschlossen wird. Diese schafft Klarheit, ob der Gesamtantrag als förderfähig eingestuft wurde bzw. ob es Kürzungen aufgrund nicht hinreichender Fördermittel oder nicht anerkannte Kostenpositionen gibt.
  • Förderungen bis zu 25.000 Euro werden erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises in einer Summe ausgezahlt.
  • Förderungen ab 25.000 Euro werden von den Museen schriftlich beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur abgerufen.
  • Ein Verwendungsnachweis ist über die zuständige regionale Museumsberaterin des Verbandes an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur einzureichen. Es gelten die im Bescheid genannten Fristen.
  • Ein einfacher Verwendungsnachweis reicht bei Förderungen unter 10.000 Euro.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass Ihr Projekt gefördert wird.

Förderung: Gut zu wissen!

  • Der Anteil der finanziellen Förderung an den Gesamtkosten richtet sich nach der jährlichen Quote im kommunalen Finanzausgleich.
  • Teilen Sie Veränderungen oder Nichtinanspruchnahme von Mitteln gemäß den Fristen Ihrer Museumsberaterin und dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur mit.
  • Leider lässt es sich nicht immer vermeiden, dass Antragstellende finanziell in Vorleistung treten müssen. Die Bescheide können erst mit Vorliegen der Förderquoten und nach Freigabe des Landeshaushalts erteilt werden.
  • Denken Sie daran, den Museumsverband sowie das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur als Förderer im Kontext der Projekte zu benennen und die Logos auf den Druckerzeugnissen zu verwenden. Entsprechende Vorlagen können bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.

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