Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen des Museumsverbandes Hessen und werden durch die Anmeldung anerkannt.
Anbieter der Veranstaltungen und damit Vertragspartner ist der Museumsverband Hessen e. V.
Kölnische Str. 42–46
34117 Kassel
Tel.: 0561 7889 46700
Mail: info@museumsverband-hessen.de
Die Veranstaltungen dienen vor allem der Fort- und Weiterbildung von Personen, die haupt-, neben- oder ehrenamtlich in Museen in Hessen tätig sind. Bei der Anmeldung wird dieser Personenkreis bevorzugt.
Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des/der Teilnehmenden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Museumsverband hätte ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
Rechte, die dem Verband nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.
1. Anmeldung und Teilnahme
Die Vereinbarung zur Teilnahme kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch den Museumsverband Hessen (Anmeldebestätigung) zustande. Die Anmeldung erfolgt online über das auf der Homepage www.museumsverband-hessen.de zur Verfügung stehende Anmeldesystem. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine elektronische Eingangsbestätigung. Die verbindliche Bestätigung zur Teilnahme erfolgt erst nach Prüfung der Angaben mit gesonderter E-Mail. Die Anmeldung über die Teilnahme kommt erst mit Zugang unserer Bestätigung zur Teilnahme zustande.
Der Museumsverband speichert den Vorgang und sendet den Teilnehmenden die Anmeldedaten per E-Mail zu.
Hinweis zu Bild- und Tonaufnahmen
Im Rahmen unserer Veranstaltungen werden wir Bild- und/ oder Tonaufnahmen (z.B. Fotos oder Videos) anfertigen, auf denen Sie zu sehen bzw. zu hören sein können. Mit dem Besuch der Veranstaltung erklären Sie sich mit einer möglichen Veröffentlichung des Bildmaterials auf den Websites und Social-Media-Kanälen sowie in Publikationen des MVH einverstanden. Falls Sie eine Veröffentlichung nicht wünschen, bitten wir Sie, dies vor Beginn der Veranstaltung den Verantwortlichen vor Ort mitzuteilen.
2. Teilnehmendenzahl
Voraussetzung für die Durchführung einer Veranstaltung ist im Regelfall das Erreichen der Mindest-Teilnehmendenzahl vor Beginn der Veranstaltung.
Pro Veranstaltung können max. zwei Personen aus einem Museum oder einer Institution teilnehmen. Der Museumsverband behält sich vor weitere Anmeldungen aus dem Museum oder der Institution nicht zuzulassen und die Interessenten darüber zu informieren.
3. Veranstalter
Der Museumsverband Hessen ist grundsätzlich Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen. Sofern der Verband lediglich als Vermittler auftritt oder auf der Homepage auf die Veranstaltung eines Dritten hinweist, wird dies ausdrücklich in der Ausschreibung genannt. Es gelten dann die jeweiligen Regelungen und Bedingungen des Veranstalters, für den die Vermittlung bzw. der Hinweis erfolgt.
Der Museumsverband Hessen arbeitet für den Zertifikatskurs Die Sprache der Dinge mit dem Verein Freunde*Förderer Junges Museum e.V. zusammen. Dieser ist Veranstalter für die Pflicht- und Wahlseminare des Zertifikatskurses.
4. Gebühren
Die Teilnahme an den Eigenveranstaltungen des Verbandes ist kostenfrei oder mit einer Einschreibgebühr verbunden. Sofern diese Gebühren erhoben werden, erhalten Sie unsere Zahlungsbedingungen auf elektronischem Wege.
5. Absage einer Veranstaltung, Absage von Teilnehmenden
Der Verband kann wegen zu geringer Beteiligung, aufgrund der Absage eines kooperierenden Veranstaltungspartners- oder -standortes oder aus anderen berechtigten Gründen (z. B. höhere Gewalt) eine Veranstaltung absagen oder zeitlich, örtlich oder in ein digitales Format verlegen. Fällt der/die angekündigte Referent*in nach Anmeldeschluss aus, kann der Verband eine angemessene Vertretung stellen. Kommt es unsererseits zu einer Absage oder der Verlegung einer Veranstaltung, wird die Einschreibgebühr erstattet. Weitere Ansprüche für Kosten der Teilnehmenden oder Angemeldeten (z. B. bereits erworbene Fahrscheine) gegen den Verband sind ausgeschlossen.
Die Absage der Teilnehmenden muss bis spätestens sechs Werktage vor Beginn der Veranstaltung in Textform oder telefonisch erfolgen. Der Verband behält sich bei Absage durch Teilnehmende vor, die Einschreibgebühr der Teilnehmenden einzubehalten.
Es kann aber eine Vertretung benannt werden, die den Teilnehmer*innenplatz übernimmt. Wird bei der Ankündigung der Veranstaltung ausdrücklich eine andere Absageregelung genannt, so ist diese maßgebend. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Absage beim Verband. Für den Fall, dass Teilnehmende ohne rechtzeitige Absage von der Veranstaltung fernbleibt, behält sich der Verband ebenfalls vor, die Einschreibgebühr des Teilnehmenden einzubehalten.
6. Teilnahmebescheinigung
Eine Teilnahmebescheinigung stellt der Verband bei Veranstaltungen mit Fortbildungscharakter nach Abschluss einer Veranstaltung aus.
7. Urheberrechtsschutz
Der Museumsverband Hessen behält sich an sämtlichen Lehrmaterialien alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Aus urheberrechtlichen Gründen sind das Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Band in den Veranstaltungen nicht gestattet. In Veranstaltungen zur Verfügung gestelltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung des Verbands auf keine Weise verwertet, insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.
8. Hausordnung
Der Verband ist Gast in den von ihm genutzten Gebäuden und Räumen. Die jeweilige Hausordnung des jeweils kooperierenden Veranstaltungsstandorts ist zu beachten. Weltanschauliche, parteipolitische oder wirtschaftliche Werbung in den Veranstaltungen des Verbands ist nicht gestattet.
9. Haftung
Die Haftung des Museumsverbands beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Verbands oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücksfalles alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder entstehende Schäden möglichst gering zu halten.
10. Datenschutz
Sämtliche von den Teilnehmenden mitgeteilten personenbezogenen Daten wird dem Museumsverband Hessen ausschließlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) speichern und verarbeiten.
Zur Abwicklung der Anmeldung des /der Teilnehmenden ist eine Verwendung deren/dessen persönlichen Daten erforderlich. Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung.
11. Schriftform
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Erfordernisses.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung oder deren unwirksamer Teil sind durch eine Regelung zu ersetzen, welche dem mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht oder ihm wirtschaftlich am nächsten kommt.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus einer Anmeldung oder Teilnahme an Veranstaltungen des Museumsverbandes Hessen begebenden Streitigkeiten ist Kassel.