Ansicht der Dauerausstellung im LandMuseum Wuelmersen. Ein Schild in Bonbon- sowie in Brotform haengen von der Decke. An einer Wand haengen landwirtschaftliche Geraete.

Für zukunftsfähige MuseenFörderung für privatrechtliche Museen

Museen in privatrechtlicher Trägerschaft (etwa Vereine, Stiftungen oder gGmbHs) können eine finanzielle Förderung erhalten. Wir vergeben hierfür Projektmittel des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur.

Unser Förderverfahren wird digital | Informationen zum Förderjahr 2026

Was wird gefördert?

Welche Voraussetzung gelten für die Förderung?

Fristen für Ihren Antrag

Antrag stellen

Antrag eingereicht  wie geht es weiter?

Workshop bei der Klausurtagung 2023 in Gießen, CC BY-ND 4.0: Museumsverband Hessen; Fotografin: Katrina Friese

Wir denken mit – von Anfang an

Sie sind unsicher, ob die von Ihnen geplante Maßnahme förderfähig ist? Wir schätzen es für Sie ein und unterstützen Sie auf dem Weg zur Förderung.

Finanzielle Mittel erhalten nur Museen, die die in der Richtlinie formulierten Förderkriterien erfüllen. Nehmen Sie bitte unbedingt Kontakt zu uns auf, bevor Sie einen Antrag stellen, denn das ist eine Bedingung für die Förderung. Wir helfen Ihnen, gut vorbereitet zu starten.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Förderung für privatrechtliche Museen? Dann sprechen Sie gerne Ihre regionale Museumsberaterin an.

Direkt zu den Beraterinnen

Kernaufgaben stützen – Museen stärken

Unsere Förderung hat eine langfristige Perspektive. Unsere Ziele sind: Museen stärken, das kulturelle Erbe bewahren, vermitteln und öffentlich zugänglich halten. Gute aufbereitete Sammlungen spielen hierfür eine zentrale Rolle. Sie bilden das Fundament einer zeitgemäßen Museumsarbeit. Die Projektförderung für privatrechtliche Museen setzt hier an. Sie unterstützt Museen bei dieser Grundaufgabe und in allen darauf aufbauenden Vorhaben.

Im folgenden erfahren Sie mehr über:

  • den Ablauf des Förderverfahrens
  • sowie über Neuerungen ab dem Förderjahr 2026

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Sammlungskonzepte, (digitale) Sammlungserfassung und -erschließung (Inventarisierung, Dokumentation) und Onlinestellung von Objekten nach wissenschaftlichen Verfahrensmuster
  • Inhaltliche und gestalterische Feinkonzepte, einschließlich Workshops und Coachings zu deren Erarbeitung
  • Präsentations- und Einrichtungsmaßnahmen, Medienkonzepte sowie inklusive und digitale Maßnahmen im Kontext der Neukonzeption von Dauerausstellungen oder einzelnen Abteilungen
  • Museumstechnik und Museumsgestaltung
  • Sonderausstellungen, die an die Zielsetzung des Museums anknüpfen
  • Vermittlungsprogramme durch qualifizierte externe Fachkräfte im Kontext von Sonderausstellungen
  • Erstellung von langfristigen museumspädagogischen Materialien
  • Präsentationen im musealen Außenbereich bei engem Bezug zum Museum und der Sammlung
  • (Partizipative) Vermittlungs-, Bildungs- und Outreachprojekte durch fachlich qualifizierte externe Fachkräfte
  • Bewahrung von Objekten (Konservierung, Restaurierung, Präparierung, Depot- und Notfallplanung) durch fachlich qualifizierte externe Kräfte
  • Forschung und Vorhaben der Provenienzforschung
  • Konzepte für digitale Strategien im Kontext der Museumarbeit
  • Besuchenden- und Nichtbesuchendenstudien
  • Ergänzung bestehender Sammlungen

Da es sich um eine Projektförderung handelt, können keine Vorhaben des laufenden Betriebs bezuschusst werden. Die Mittel verstehen sich als dauerhafte Investitionen im Sinne des in der Richtlinie beschriebene Förderziels.

Es gelten die aktuellen Förderrichtlinien. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Direkt zu der Förderrichtlinie 2025 Privatrechtliche Museen

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

Für die Förderung gibt es eine Mindestgrenze. Sie liegt bei privatrechtlichen Museen bei anerkannten Gesamtkosten von mindestens 3.000 Euro (brutto) und einer Zuwendung von 1.800 Euro. Auch eine Maximalgrenze gibt es: Das Antragsvolumen ist auf 130.000 Euro (brutto) pro Träger begrenzt.

Gefördert werden Museen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie verfügen über ausstellungswürdige Bestände, die dauernd oder langfristig dem öffentlichen Museumszweck gewidmet sind.
  • Sie bearbeiten und inventarisieren die Bestände.
  • Sie behandeln das Museumsgut pfleglich nach konservatorischen, restauratorischen und präparatorischen Gesichtspunkten.
  • Sie sind bereit, die Bestände für die wissenschaftliche Forschung, insbesondere auch für die Provenienzforschung, zu nutzen und nutzbar zu machen.
  • Sie haben für den Museumsbetrieb geeignete Ausstellungsräume und Depots oder sind bereit, diese zu ertüchtigen.
  • Sie haben geregelte Öffnungszeiten an mindestens zwei Tagen pro Woche im Jahresdurchschnitt.
  • Sie bereiten ihre Bestände über Ausstellungspräsentation und Vermittlungsarbeit auf. Dabei verstehen Sie sich als Ort öffentlicher Bildung und beachten didaktische und pädagogische Grunderfordernisse.
  • Ihre Finanzierung und Ausstattung entsprechen dem personellen und sachlichen Museumszweck.
  • Ihre Trägerschaft und finanzielle Leistungsfähigkeit sind gesichert.
  • Auf Anfrage legen sie die Eigentumsverhältnisse der Sammlung offen.
  • Der Anteil an Leihgaben sollte 30 Prozent nicht übersteigen.
  • Mindestens 30 Prozent der Bestände sind inventarisiert. Ist dies nicht der Fall, wird vorrangig die Inventarisierung gefördert.

Fristen für Ihren Antrag

Sie haben Ihre regionale Museumsberaterin kontaktiert und möchten nun einen Antrag stellen? Denken Sie daran, diesen

  • fristgerecht bis zum 15. Oktober für das Folgejahr einzureichen.

Antrag stellen

Die Antragstellung erfolgt ab dem Förderjahr 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Museumsverbandes Hessen. Antragsformulare müssen nicht mehr abgerufen werden.

Für die digitale Antragstellung brauchen Sie ein Nutzungskonto. Dafür registrieren Sie sich einmalig und das Konto wird dann freigeschaltet.

Zum Antragsportal

Antrag eingereicht – wie geht es weiter? Neuerungen ab Förderjahr 2026

  • Die zuständige Museumsberaterin prüft die Anträge und nimmt bei Rückfragen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Der Vorstand des Museumsverbandes Hessen (HMV) berät über die Anträge im Herbst und entscheidet im Beisein des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) über eine Förderung.
  • Die Förderung wird über einen Zuwendungsvertrag geregelt, den Sie im Frühjahr des Förderjahres vom HMV erhalten.
  • Haben Sie eine Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragt, kann mit der Maßnahme ab dem Zeitpunkt der Antragseingangs auf eigenes Risiko begonnen werden.
  • Wird eine Förderung von mehr als 10.000 Euro beantragt und wollen Sie vor Abschluss des Fördervertrages beginnen, müssen Sie bei der digitalen Antragstellung einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen. Erst nach dessen Genehmigung durch die Geschäftsstelle des HMV darf mit der Maßnahme begonnen werden.
  • Wir empfehlen, die Beschlussfassung zur Förderung abzuwarten, die jeweils im Dezember vom Vorstand des HMV getroffen wird. Diese schafft Klarheit, ob der Gesamtantrag als förderfähig eingestuft wurde bzw. ob es Kürzungen aufgrund nicht hinreichender Fördermittel oder nicht anerkannte Kostenpositionen gibt.
  • Bei Förderungen bis zu 10.000 Euro erfolgt die Auszahlung zwei Wochen nach Vorlage des unterschriebenen Fördervertrages beim HMV.
  • Haben Sie Ihr Vorhaben umgesetzt? Dann reichen Sie den Verwendungsnachweis bei uns ein. Ein einfacher Verwendungsnachweis reicht bei Förderungen unter 10.000 Euro.
  • Bei Förderungen ab 10.000 Euro rufen Sie die Zuwendung nach Abschluss der Maßnahme – spätestens jedoch bis zum 30.11. jeden Jahres – unter Vorlage des Verwendungsnachweises schriftlich beim HMV ab.
  • Sie können auch Teilabrechnungen vornehmen. Es gelten die im Bescheid genannten Fristen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass Ihr Projekt gefördert wird.

Förderung: Gut zu wissen!

  • Der Anteil der finanziellen Förderung beträgt 60 Prozent der anerkannten Gesamtkosten.
  • Ihr Projekt verändert sich? Dann sprechen Sie umgehend mit ihrer zuständigen Museumsberaterin.
  • Sie nehmen einen Teil der Mittel nicht in Anspruch? Dann teilen Sie das fristgerecht Ihrer regionalen Museumsberaterin mit.
  • Antragstellende treten finanziell in Vorleistung. Die Bescheide können erst erteilt werden, wenn die Mittel beim HMV vorliegen.
  • Denken Sie daran, den Museumsverband Hessen sowie das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur als Förderer im Kontext der Projekte zu benennen und die Logos auf den Druckerzeugnissen zu verwenden. Entsprechende Vorlagen können bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.

Ihre Frage ist noch nicht beantwortet? Sprechen Sie uns gerne an.

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