Unser Förderverfahren wird digital - seien Sie dabei!Informationen zum Förderjahr 2026

Zum Förderjahr 2026 startet unser digitales Förderverfahren. Keine Sorge, Sie werden Vieles wiedererkennen und unser Ansatz bleibt: So kurz wie möglich, so ausführlich wie nötig.

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Das ändert sich

Alle Anträge zur Förderung privatrechtlicher und kommunaler Museen werden ausschließlich digital eingereicht. Auch alle weiteren Schritte erfolgen digital.

Neuerungen gibt es ebenfalls in den Förderrichtlinien des Landes Hessen für privatrechtliche und kommunale Museen. Dies betrifft vor allem Regelungen, die aus der Allgemeinen Kulturförderrichtlinie des Landes Hessen übernommen wurden.

Im Zuge dieser Umstellung ergeben sich einige inhaltliche und formale Neuerungen, die bei der Antragstellung zu beachten sind. Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich an Ihre regionale Museumsberaterin.

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Antragstellung im digitalen Verfahren

Die Anträge für das Förderjahr 2026 sind bis zum 15. Oktober des laufenden Jahres über das digitale Förderverfahren einzureichen. Ein vorheriger Abruf entfällt. Eine postalische Übersendung ist nicht erforderlich.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Eigenmittelersatz durch ehrenamtliche Leistungen

  • Ehrenamtlich erbrachte Leistungen können als fiktive Ausgaben mit 10 Euro pro Stunde berücksichtigt werden. Die Anrechnung ist auf 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt.
    Wichtig: Es zählen nur ehrenamtlichen Leistungen, die direkt mit den beantragten Maßnahmen zu tun haben.
  • Dem Antrag ist eine Kalkulation beizufügen, aus der Art und Umfang der Eigenleistung hervorgehen.

Sachausgabenpauschale von 5 Prozent

  • Für allgemeine Projektkosten wie Raumnutzung, Verbrauchsmaterialien oder Ausstattung können Sie pauschal 5 Prozent der förderfähigen Kosten als Sachkosten geltend machen – maximal 10.000 Euro.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

  • Bei Anträgen mit einer Zuwendungshöhe bis 10.000 Euro gilt der vorzeitige Maßnahmenbeginn automatisch mit Antragseingang als genehmigt.
  • Liegt die Zuwendung darüber, kann die Genehmigung im digitalen Verfahren beantragt werden.
  • Dienstleistungen können auf eigenes Risiko beauftragt werden. Die Rechnungen müssen jedoch das Datum des Förderjahres (im aktuellen Fall 2026) tragen.

Festbetragsfinanzierung

  • Bei privatrechtlichen Museen wird bei Zuwendungen unter 10.000 Euro eine Festbetragsfinanzierung gewährt.

Ablauf der digitalen Antragstellung

Hier lesen Sie erste Schritte zur Registrierung und digitalen Antragstellung. Ergänzend informiert unsere Handreichung Sie detailliert über das Verfahren.

Handreichung zur digitalen Antragstellung | Barrierearme Unterseite

Einmal registrieren – dauerhaft nutzen

Um einen Antrag stellen zu können, ist die einmalige Registrierung im Antragsportal notwendig.

  • Legen Sie ein Nutzungskonto im Antragsportal an. Die Freischaltung erfolgt durch den MVH innerhalb von 2 Werktagen. Danach steht Ihnen das Konto dauerhaft zur Verfügung – auch für die Folgejahre.
  • Wichtig: Es gibt nur ein Nutzungskonto pro Museumsträger.

Antrag erstellen

  • Von Ihrem Nutzungskonto aus gelangen Sie zur Eingabemaske für Museums- und Trägerdaten. Es können pro Träger mehrere Museen angelegt werden.
  • Öffnen Sie im Nutzungskonto über „Neuen Antrag erstellen“ das Antragsformular für das jeweilige Förderjahr. Pro Museum ist ein separater Antrag zu stellen.
  • Arbeiten Sie zunächst im Entwurfsmodus – Änderungen sind jederzeit möglich.
  • Vergessen Sie nicht, den Entwurf zwischenzuspeichern.

Maßnahmen erfassen (Projektliste)

Tragen Sie bis zu 10 Einzelmaßnahmen in die Projektliste ein. Diese können Sie über „Hinzufügen“ ergänzen.

  • Wählen Sie die Art der Maßnahme aus und erstellen Sie einen Titel der Maßnahme.
  • Fügen Sie eine Kurzbeschreibung ein und erläutern Sie, wie die geplante Maßnahme Ihre Museumsarbeit stärkt und warum sie notwendig ist.
  • Untergliedern Sie umfangreiche und kostenintensive Maßnahmen in Teilleistungen. Wenn Sie hier die Einzelkosten eintragen, werden sie automatisch als Gesamtkosten zusammengerechnet.

Projektbeschreibung

Zur fachlichen Bewertung Ihres Antrages ist eine aussagekräftige Beschreibung des Gesamtvorhabens erforderlich.

Kosten- und Finanzierungsplan

Basierend auf Ihren Angaben werden die förderfähigen Gesamtkosten und die Höhe der beantragten Zuweisung automatisch errechnet.

  • Wenn Sie ehrenamtliche Leistungen einbringen möchten, geben Sie die kalkulierten Stunden an. Füllen Sie zusätzlich die Einzelkalkulation dazu aus.
  • Die Sachausgabenpauschale wird berücksichtigt, wenn Sie dort ein Häkchen setzen.

Anlagen

Für eine fundierte Bewertung benötigen wir begleitende Unterlagen. Laden Sie alle notwendigen Dokumente und erläuternde Anlagen wie Angebote, Konzepte oder Kalkulationen über das System hoch. Nur vollständig eingereichte Anträge können geprüft werden.

Prüfen und absenden

Im Prüfmodus sehen Sie Ihren Antrag in der Gesamtansicht. Nach Prüfung aller Angaben erfolgt die verbindliche digitale Einreichung des Antrags. Eine Zustimmung des Trägers muss vorliegen.
Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail – auch an die Trägeradresse. Eine postalische Zusendung ist nicht erforderlich.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Im Antrag kann – falls erforderlich – der vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt werden.
Bitte beachten: Sie handeln auf eigenes Risiko. Was gefördert bzw. zur Förderung empfohlen wird, entscheidet sich erst nach Beschlussfassung der Behilfekommission im Dezember eines Jahres.

Wer darf den Antrag stellen?

Grundsätzlich muss die antragstellende Person dazu bevollmächtigt sein. Bei kommunalen Museen muss eine Bevollmächtigung der Museumsleitung für den Aufgabenkreis „Beantragung von Fördermitteln für kommunale Museen“ durch die Gemeinde vorliegen.

Auch Untervollmachten oder Beauftragungen sind möglich. Wichtig ist: Die Person ist Inhaberin des Nutzungskontos.

Museumsleitungen ohne formale Bevollmächtigung sollten klären, ob es sich um einen „Vorgang der laufenden Verwaltung“ handelt, der keine gesonderte Zustimmung der Gemeinde erfordert.

Weitere Informationen

Direkt zu Kommunale Museen Direkt zu Privatrechtliche Museen

Zum Antragsportal

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