Regelungen über Zuschüsse zu den TagungskostenFahrtkostenzuschuss
Der Verband gewährt der Museumsleitung oder einer Fachkraft (Mitarbeiter*in) jedes angeschlossenen privatrechtlichen Museums einen Zuschuss zu den Tagungskosten, wenn diese nicht vom Träger des Museums oder einer anderen Stelle übernommen werden. Zuschussberechtig sind außerdem freiberuflich tätige Kurator*innen und Wissenschaftler*innen, die Mitglied im Museumsverband Hessen sind.
Der Zuschuss umfasst:
- Bahn- bzw. Buskosten, 2. Klasse
- bei der Benutzung eines Pkw 0,35 € / km zuzüglich 0,02 € je
mitgenommener Person - soweit übernachtet wird, ein Übernachtungsgeld von 15,00 €.
Entsprechende Nachweise sowie Fahrkarten bitten wir bei Abruf des
Zuschusses per Mail an info@museumsverband-hessen.de beizufügen.
Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung (IBAN) an.
