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Der Verband

Mitgliedschaft

Verbandsmitglieder können werden

  • die staatlichen, kommunalen und öffentlich zugänglichen privatrechtlichen Museen im Land Hessen sowie ihre Träger;
  • die an Museen oder für das Museumswesen in Hessen tätigen natürlichen und juristischen Personen;
  • natürliche und juristische Personen, die das Museumswesen in Hessen fördern.

Der Beitritt erfolgt nach schriftlichem Antrag durch Beschluss des Vorstandes und gilt rückwirkend ab 1. Januar des laufenden Jahres. Ihren Antrag auf Aufnahme in den Museumsverband Hessen richten Sie an die Geschäftsstelle des Verbandes.


Beitragssätze

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr:

  • 25 Euro für Privatpersonen und für privatrechtliche Träger von Museen und Sammlungen
  • 25 Euro für Personalkörperschaften wie bsp. Industrie- und Handelskammern

Bei Städten, Gemeinden und Landkreisen richtet sich der Mitgliedsbeitrag nach der Einwohnerzahl. Er beträgt bei Städten und Gemeinden 0,26 Cent und bei Landkreisen 0,13 Cent pro Einwohner und Jahr.

Satzung MVH

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