Ansicht der Dauerausstellung im LandMuseum Wuelmersen. Ein Schild in Bonbon- sowie in Brotform haengen von der Decke. An einer Wand haengen landwirtschaftliche Geraete.

Für zukunftsfähige MuseenFörderung für privatrechtliche Museen

Museen in privatrechtlicher Trägerschaft (etwa Vereine, Stiftungen oder gGmbHs) können projektbezogene Fördermittel beantragen. Wir vergeben hierfür jährlich Projektmittel des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur.

Neuerungen für das Förderjahr 2027

Was wird gefördert?

Wann ist eine Förderung möglich?

Fristen für Ihren Antrag

So stellen Sie Ihren Antrag

Wer darf den Antrag stellen?

Antrag eingereicht  wie geht es weiter?

Auszahlung und Nachweis – wie funktioniert das?

Workshop bei der Klausurtagung 2023 in Gießen, CC BY-ND 4.0: Museumsverband Hessen; Fotografin: Katrina Friese

Wir denken mit – von Anfang an

Sie sind unsicher, ob die von Ihnen geplante Maßnahme förderfähig ist? Wir schätzen es für Sie ein und unterstützen Sie auf dem Weg zur Förderung. Nehmen Sie vor Antragstellung frühzeitig Kontakt mit Ihrer regionalen Museumsberaterin auf, denn das ist eine Bedingung für die Förderung. So helfen wir Ihnen, gut vorbereitet zu starten.

Zur regionalen Museumsberatung

Sie kennen sich mit unserem digitalen Förderverfahren aus und haben keine Fragen zur Antragstellung? Dann gelangen Sie hier zum Förderportal.

Zum Antragsportal

Neuerungen für das Förderjahr 2027

Das Land Hessen hat eine neue Förderrichtlinie (Stand: 22. April 2026) veröffentlicht, die in unserem digitalen Förderverfahren bereits berücksichtigt ist und um zusätzliche Funktionalitäten erweitert wurde.

Wesentliche Änderungen sind:
  • Digitales Verfahren
    • Die Antragstellung und Abwicklung einschließlich des Mittelabrufes und des Nachweises zur Mittelverwendung erfolgen ausschließlich online.
  • Ehrenamtliche Leistungen
    • anrechenbar mit 10 Euro pro Stunde
    • bis maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten
    • nur projektbezogene Tätigkeiten
  • Sachausgabenpauschale
    • 5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 10.000 Euro
  • Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
    • darüber auf Antrag im Förderportal
    • bis 10.000 Euro automatisch bei Antragstellung (auf eigenes Risiko)

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive, projektbezogene Maßnahmen, die die Museumsarbeit nachhaltig stärken. Nicht förderfähig sind laufende Betriebskosten.:

Sammlungsarbeit
  • Sammlungskonzepte
  • (Digitale) Sammlungserfassung und -erschließung (Inventarisierung, Dokumentation)
  • Onlinestellung von Objekten nach wissenschaftlichen Verfahrensmuster
  • Ergänzung bestehender Sammlungen
Ausstellungen
  • Inhaltliche und gestalterische Feinkonzepte, einschließlich Workshops und Coachings zu deren Erarbeitung
  • Medienkonzepte sowie inklusive und digitale Maßnahmen im Kontext der Neukonzeption von Dauerausstellungen oder einzelnen Abteilungen
  • Präsentations- und Einrichtungsmaßnahmen: Medienkonzepte sowie inklusive und digitale Maßnahmen im Kontext der Neukonzeption von Dauerausstellungen oder einzelnen Abteilungen
  • Museumstechnik und Museumsgestaltung
  • Sonderausstellungen, wenn sie an die Zielsetzung des Museums anknüpfen
Vermittlung
  • Vermittlungsprogramme durch qualifizierte externe Fachkräfte im Kontext von Sonderausstellungen
  • Erstellung von langfristigen museumspädagogischen Materialien
  • Präsentationen im musealen Außenbereich bei engem Bezug zum Museum und der Sammlung
  • (Partizipative) Vermittlungs-, Bildungs- und Outreachprojekte durch fachlich qualifizierte externe Fachkräfte
Bestandserhalt
  • Bewahrung von Objekten (Konservierung, Restaurierung, Präparierung, Depot- und Notfallplanung) durch fachlich qualifizierte externe Kräfte
  • Depotausstattung und Verpackungsmaterial
Forschung
  • einschließlich Vorhaben der Provenienzforschung
Analyse und Entwicklung
  • Besuchenden- und Nichtbesuchendenstudien
  • Digitalstrategien

Wann ist eine Förderung möglich?

Ihr Museum kann gefördert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie verfügen über dauerhaft zugängliche, ausstellungswürdige Sammlungen, die dem öffentlichen Museumszweck gewidmet sind.
  • Sie bearbeiten und inventarisieren Ihre Bestände fachgerecht.
  • Sie behandeln das Museumsgut pfleglich nach konservatorischen, restauratorischen und präparatorischen Gesichtspunkten.
  • Sie sind bereit, die Bestände für die wissenschaftliche Forschung, insbesondere auch für die Provenienzforschung, zu nutzen und nutzbar zu machen.
  • Sie haben für den Museumsbetrieb geeignete Ausstellungsräume und Depots oder sind bereit, diese zu ertüchtigen.
  • Sie verfügen über geregelte Öffnungszeiten an mindestens zwei Tagen pro Woche im Jahresdurchschnitt.
  • Sie bereiten Ihre Bestände über Ausstellungspräsentation und Vermittlungsarbeit auf. Dabei verstehen Sie sich als Ort öffentlicher Bildung und beachten didaktische und pädagogische Grunderfordernisse.
  • Ihre Finanzierung und Ausstattung entsprechen dem personellen und sachlichen Museumszweck.
  • Ihre Trägerschaft und finanzielle Leistungsfähigkeit sind gesichert.
  • Auf Anfrage legen Sie die Eigentumsverhältnisse der Sammlung offen.

Zusätzlich gilt:

  • mindestens 30 Prozent der Bestände sind inventarisiert. Ist dies nicht der Fall, wird vorrangig die Inventarisierung gefördert.
  • Leihgaben sollten 30 Prozent nicht überschreiten
  • Mindestantragssumme: 3.000 Euro brutto bei einer Zuwendung von 1.800 Euro, maximale Antragssumme 130.000 Euro brutto pro Träger

Die Mittel verstehen sich als dauerhafte Investitionen im Sinne des in der Richtlinie beschriebenen Förderziels.

Es gelten die aktuellen Förderrichtlinien. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Fristen für Ihren Antrag

Sie haben Ihre regionale Museumsberaterin kontaktiert und möchten nun einen Antrag stellen? Denken Sie daran, diesen

  • fristgerecht bis zum 15. Oktober für das Folgejahr einzureichen.

So stellen Sie Ihren Antrag

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das digitale Förderportal des Museumsverbandes Hessen. Antragsformulare müssen nicht mehr abgerufen werden.

Für die digitale Antragstellung brauchen Sie ein Nutzungskonto. Dafür registrieren Sie sich einmalig und das Konto wird dann freigeschaltet. Die Freischaltung erfolgt durch den MVH innerhalb von 2 Werktagen. Danach steht Ihnen das Konto dauerhaft zur Verfügung – auch für die Folgejahre.

Zum Antragsportal Schritt für Schritt: Handreichung zur Antragstellung

Wer darf den Antrag stellen?

Die antragstellende Person muss durch den Träger zur Antragstellung bevollmächtigt sein. Das Nutzungskonto ist an diese Person gebunden.

Antrag eingereicht – wie geht es weiter?

Die zuständige Museumsberaterin prüft die Anträge und nimmt bei Rückfragen Kontakt zu Ihnen auf. Der Vorstand des Museumsverbandes Hessen (MVH) berät über die Anträge im Herbst und entscheidet im Beisein des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) über eine Förderung. Die Förderempfehlung erfolgt in der Regel im Dezember.

Die Förderung wird über einen Weiterleitungsvertrag geregelt, den Sie im Frühjahr des Förderjahres über das Förderportal bereitgestellt bekommen und den Sie dort durch Bestätigung annehmen.

Sie möchten schon beginnen? Dann beantragen Sie vorab einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn über das Förderportal. Beachten Sie aber: Der Beginn von Maßnahmen vor Zustimmung zum Weiterleitungsvertrag erfolgt auf eigenes finanzielles Risiko. Wir raten, die Förderempfehlung abzuwarten. Diese schafft Klarheit, ob der Gesamtantrag als förderfähig eingestuft wurde bzw. ob es Kürzungen aufgrund nicht hinreichender Fördermittel oder nicht anerkannter Kostenpositionen gibt.

Auszahlung und Nachweis – wie funktioniert das?

Haben Sie Ihr Vorhaben umgesetzt? Dann erstellen Sie den Verwendungsnachweis über Ihr Nutzungskonto im digitalen Förderportal und reichen diesen darüber ein. Die Mittelauszahlung wird hier ebenfalls beantragt.

  • Förderungen bis zu 10.000 Euro: Sie erfolgen als Festbetragsfinanzierung und werden nach Ihrer Bestätigung des Fördervertrages innerhalb von zwei Wochen durch den MVH ausgezahlt. Ein einfacher Verwendungsnachweis bestehend aus einem Sachbericht sowie der Darstellung aller Einnahmen und Ausgaben ist digital bis zum 30. November jeden Jahres über das Förderportal einzureichen.
  • Förderungen von mehr als 10.000 Euro: Sie erfolgen als Anteilsfinanzierung. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme – spätestens jedoch bis zum 30. November jeden Jahres – nach digitaler Einreichung des Verwendungsnachweises über das Förderportal. Dieser muss zusätzlich eine Einzelpostenliste enthalten, aus der sich alle Zahlungen nach Tag, Empfänger*in, Einzahler*in sowie Grund und Höhe ergeben.
  • Ehrenamtliche Leistungen sind über einfache Stundennachweise zu belegen. Diese müssen Datum, Dauer und Art der Leistung sowie den Namen der ehrenamtlich tätigen Person umfassen und sind von dieser gegenzuzeichnen. Sie können digital hochgeladen werden.

Gut zu wissen!

  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
  • Die Förderhöhe beträgt in der Regel 60 Prozent der anerkannten Gesamtkosten.
  • Ihr Projekt verändert sich? Sie nehmen einen Teil der Mittel nicht in Anspruch? Dann teilen Sie das fristgerecht Ihrer regionalen Museumsberaterin mit.
  • Antragstellende treten gegebenenfalls finanziell in Vorleistung. Die Bescheide können erst erteilt werden, wenn die Mittel beim MVH vorliegen.
  • Denken Sie daran, den Museumsverband Hessen sowie das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur als Förderer im Kontext der Projekte zu benennen und die Logos auf den Druckerzeugnissen zu verwenden. Diese können im Antragsportal heruntergeladen werden.

Ihre Frage ist noch nicht beantwortet? Sprechen Sie uns gerne an.

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