Regelungen über Zuschüsse zu den TagungskostenFahrtkostenzuschuss

Der Verband gewährt der Museumsleitung oder einer Fachkraft (Mitarbeiter*in) jedes angeschlossenen privatrechtlichen Museums einen Zuschuss zu den Tagungskosten, wenn diese nicht vom Träger des Museums oder einer anderen Stelle übernommen werden. Zuschussberechtig sind außerdem freiberuflich tätige Kurator*innen und Wissenschaftler*innen, die Mitglied im Museumsverband Hessen sind.

Der Zuschuss umfasst:

  • Bahn- bzw. Buskosten, 2. Klasse
  • bei der Benutzung eines Pkw 0,35 € / km zuzüglich 0,02 € je
    mitgenommener Person
  • soweit übernachtet wird, ein Übernachtungsgeld von 15,00 €.
    Entsprechende Nachweise sowie Fahrkarten bitten wir bei Abruf des
    Zuschusses per Mail an info@museumsverband-hessen.de beizufügen.
    Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung (IBAN) an.