Veranstaltungen
B4 / Basis-Seminar
Archäologische Funde aus Hessen –
zum rechtlichen und konservatorischen Umgang
Donnerstag, 22. September, 10.30–17 Uhr, Präsenzveranstaltung
Funde aus archäologischen Ausgrabungen, zufällig in Baugruben gefunden oder auf Äckern aufgelesen, sind Zeugnisse der Besiedlungsgeschichte Hessens und damit Quellen unserer Vergangenheit. Ihren historischen Wert erlangen sie nicht nur aus ihrer fachlichen Einordnung, sondern auch über den Kontext, aus dem sie stammen. Wie für museale Objekte im Allgemeinen ist es auch für diese Sammlungsbestände wichtig, über Kenntnisse im richtigen Umgang und der Lagerung zu verfügen.
Die Veranstaltung richtet sich vor allem an kleinere ehrenamtlich oder hauptamtlich geführte Häuser, die archäologische Funde im Sammlungsbestand haben. Dabei werden zum einen rechtliche Aspekte vorgestellt, die nach den Vorgaben des hessischen Denkmalschutzgesetzes im Zusammenhang mit archäologischen Funden zu beachten sind. Weiterhin werden Hinweise zu einfachen Möglichkeiten einer ersten fachlichen Benennung von Funden gegeben. Ein zweiter Schwerpunkt beschäftigt sich mit der richtigen Aufbewahrung und Erhaltung dieses Sammlungsbereichs.
Der Referent: Dr. des. Thomas Becker M. A. ist Bezirksarchäologe und Leiter der Außenstelle Darmstadt beim Landesamt für Denkmalpflege, Hessen, hessenARCHÄOLOGIE.
Ort: Landesamt für Denkmalpflege, Schloss Biebrich, Wiesbaden
Teilnahmegebühr: 30 EUR